Der 31. November ist Stichtag für viele Autofahrer. Bis dahin können sie ihre Kfz-Versicherung kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Viele Verbraucher wünschen sich dabei von ihren Versicherern individuelle Angebote, die über die reine Versicherung des Fahrzeugs hinaus gehen und einen zusätzlichen Nutzen bieten. Nextbase, der Dashcam-Marktführer in Europa, arbeitet deshalb bereits seit mehreren Jahren mit europäischen Versicherern zusammen, um die Nutzung von Dashcams im Fahrzeug bei Kfz-Versicherungspolicen zu berücksichtigen. Entsprechende Angebote gehören insbesondere in Ländern wie Großbritannien, Irland oder Frankreich bereits seit vielen Jahren zum Standard. Dort werden Rabatte auf die Autoversicherung gewährt, wenn eine Dashcam von Nextbase eingesetzt wird. So gewährt beispielsweise der britische Versicherer Policy Expert – früher bekannt als Sure Thing - seinen Kunden 20 Prozent Nachlass auf ihre Kfz-Versicherung, sofern sie eine Dashcam mit an Bord haben. Das hat Vorteile sowohl für die Versicherung als auch den Versicherungsnehmer, denn durch die Videoaufnahmen konnte die durchschnittliche Schadenbearbeitungsdauer um 58 Prozent reduziert und bei 37 Prozent der Split-Haftpflichtschäden die Unschuld nachgewiesen werden. Eine echte Win-Win-Situation. Ebenso gewährt die AXA Versicherungsgruppe in Irland Rabatte für Nutzer von Dashcams.
Aber auch auf dem deutschen Markt gibt es Fortschritte. So bietet die Versicherungsgruppe „Die Bayerische“ seit September 2019 in Zusammenarbeit mit Nextbase als erster deutscher Versicherer bis zu 15 Prozent Rabatt auf die Autoversicherungen an, wenn eine Dashcam im Fahrzeug angebracht ist. Gerade für Fahranfänger ist das aufgrund der hohen Beiträge in ihrer Versicherungsklasse eine lohnende Investition.
Eine Umfrage des Branchenverbands Bitkom unterstreicht dabei den positiven Einfluss von Dashcams auf den Straßenverkehr. So sind mehr als zwei Drittel (68 Prozent) der Befragten davon überzeugt, dass Dashcams einen grundsätzlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. 59 Prozent glauben zudem, dass eine entsprechende Kamera Fahrerinnen und Fahrer zu einer vorsichtigeren Fahrweise zwingen.
Auch was die rechtliche Lage betrifft, stellen Dashcams kein Problem mehr dar. Denn mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mai 2018 sind Dashcams als Beweismittel vor Gericht grundsätzlich zulässig. Bedingung ist, dass die Aufzeichnungen anlassbasiert und nicht permanent, wahllos oder grundlos erfolgen. Erreicht wird das durch Loop-Recording. Dadurch werden nur kurze, dreiminütige Videosequenzen des Verkehrsgeschehens aufgenommen. Anschließend werden sie sofort wieder überschrieben. Erst wenn der in die Kamera integrierte G-Sensor (ein Aufprall- und Bewegungssensor) eine Erschütterung – beispielsweise durch einen Unfall oder eine Gefahrensituation – erkennt, wird die Aufzeichnung dauerhaft gespeichert. Dadurch entsteht ein Beweismittel, das auch vor Gericht Bestand hat. Fahrer haben somit jederzeit einen zuverlässigen und unbestechlichen Zeugen mit an Bord.